In Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung.
Bei Eintritt deckt
die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schadensersatzansprüche ab, die durch den Betrieb
eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr anderen Personen entstehen können. Im Fall
eines Schadens springt also die Versicherung ein, um dem Unfallopfer den Schaden
zu ersetzen den er durch den Versicherungsnehmer erlitten hat.
Beispielsweise kann
dies durch einen Schaden bei einem Verkehrsunfall entstehen, wobei der Führer des
Kraftfahrzeuges des Versicherten die Schuld trägt und für dessen Folgen er einzustehen
hat.
In diesem
Fall ist der Unfallverursacher schadensersatzpflichtig gegenüber seinem Unfallgegner.
Die
Kfz-Haftpflichtversicherung
springt dann nachhaltig für Folgekosten des Unfalls wie nachstehend ein:
- die Kosten für einen
Sachverständigen oder
Kfz Gutachter,
- etwaige Ansprüche
von Schmerzensgeld (belegt durch einen Arzt),
- Nutzungsausfall
des eigenen Kfz,
- Bereitstellung eines
Mietwagens,
- eventuelle angefallene
Porto- oder Telefonkosten,
- einen Rechtsanwalt,
der mit der Durchsetzung der Interessen des Unfallopfers hinsichtlich des Unfalls
handelt.
Abweichungen im Schadensrecht
für Kraftfahrzeuge vom allgemeinen Schadensersatzrecht, gibt es nur in wenigen Punkten.
Der Gesetzgeber in
Deutschland hat bestimmt, das im Straßenverkehr nicht nur der Führer des Kraftfahrzeuges
(Fahrer), sondern auch der Fahrzeughalter (siehe im Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
belangt wird, auch ohne das er selbst bei dem Unfall beteiligt war.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
zählt jedenfalls für den Halter eines Fahrzeuges zu einer Pflichtversicherung. Nur
in bestimmten Fällen kann das Versicherungsunternehmen die Auftragsannahme
auf Erteilung
einer Haftpflichtversicherung ablehnen. Zu versichern sind Personenschäden, Sachschäden
und Vermögensschäden. Die Versicherung kann allerdings die Schadensübernahme in
Einzelfällen auch ablehnen, etwa wenn es infolge von Alkoholeinfluss zu einem Unfall
kommt und dabei Personen verletzt werden oder Sachschäden entstehen. Aber auch bei
Straßenrennen oder schlechten Reifen muß Versicherung nicht für den Schaden einspringen.
Im Vergleich im Internet
beispielsweise können sich Personen die ihr Kraftfahrzeug versichern wollen, umfassend
über verschiedene Preiskategorien und Versicherungsangebote informieren. Oder aber
bei der eigenen Versicherung des Vertrauens, wo man eventuell
schon andere private
Versicherungen hat.
Das Internet bietet
hier natürlich mit unter den Vorteil, das der Preis- und Leistungsvergleich wahrscheinlich
unabhängiger und dementsprechend auch unbefangener funktioniert.
Viele Versicherungen
bieten einen Schadensfreiheitsbonus an, so das sich die Versicherungsprämie je nach
Länge der "unfallfreien" Zeit noch reduziert.
Bei der
Höhe der Versicherungsprämie an sich spielt die Typklasse des Fahrzeuges und die
Regionalklasse des Zulassungsortes eine Rolle. Die Typklasse bestimmt die Schadenshäufigkeit
eines gewissen Fahrzeugsmodells und die Regionalklasse die Schäden in einem regional
begrenzten Gebiet.
Weiterhin, allerdings abweichend verschieden von
Versicherung zu Versicherung, kann das Geschlecht oder Alter des Versicherungsnehmers
eine große Rolle spielen.